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   BGH, 25.01.1957 - IV ZR 289/56   

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https://dejure.org/1957,4023
BGH, 25.01.1957 - IV ZR 289/56 (https://dejure.org/1957,4023)
BGH, Entscheidung vom 25.01.1957 - IV ZR 289/56 (https://dejure.org/1957,4023)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 1957 - IV ZR 289/56 (https://dejure.org/1957,4023)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.07.1952 - III ZA 51/52

    Beschränkte Zulassung der Revision

    Auszug aus BGH, 25.01.1957 - IV ZR 289/56
    Zwar ist in dem Leitsatz zu dem in BGHZ 7, 62 abgedruckten Beschluß des III. Zivilsenats ausgesprochen, wenn das Berufungsgericht die Revision mit Beschränkung auf eine bestimmte Rechtsfrage zugelassen habe, dann wirke die Zulassung nicht zugunsten der Partei, zu deren Gunsten die Rechtsfrage entschieden sei und die das Urteil aus einem völlig anderen Grunde anzugreifen beabsichtige.
  • BGH, 08.05.1953 - V ZR 54/52

    Zugelassene Revision. Umfang der Prüfung

    Auszug aus BGH, 25.01.1957 - IV ZR 289/56
    War die Revision aber unbeschränkt zugelassen, dann hat sich die Nachprüfung des Berufungsurteils auch nicht auf die Rechtsfrage zu beschränken, die Anlaß zur Zulassung gegeben hat (BGHZ 9, 357).
  • BGH, 26.10.1953 - I ZR 114/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.01.1957 - IV ZR 289/56
    Zutreffend hat der I. Zivilsenat in dem Urteil vom 26. Oktober 1953 I ZR 114/52 (LindMöhr Nr. 15 unter a zu § 546 ZPO) dargelegt daß es mißverständlich sei, eine Revision allgemein stets dann für unzulässig zu halten, wenn die erforderliche Zulassung wegen einer Rechtsfrage erfolgt sei, die zugunsten der Revisionsklägerin entschieden sei, wenn also die unterlegene Partei die Revision überhaupt nur auf die Verletzung von Rechtsnormen stützen kann, die keinen hinreichenden Grund für die Zulassung der Revision abgegeben haben.
  • BGH, 18.01.1961 - IV ZR 185/60

    Rechtsmittel

    Veranlassung setzt begrifflich die Anregung oder die Initiative solcher Stellen voraus (Urteil vom 25. Januar 1957 - IV ZR 289/56 -, LM BEG § 2 Nr. 2 = RzW 1957, 150; ferner Urteile vom 22. Januar 1958 - IV ZR 314/57 = RzW 1958, 301, 302 und vom 27. November 1959 - IV ZR 212/59 -, LM BEG § 2 Nr. 11).

    Wie der Senat im Urteil vom 25. Januar 1957 (a.a.O.) ausgesprochen hat, ist eine Gewalthandlung dann von einer Dienststelle oder einem Amtsträger gebilligt worden, wenn diese von der bestimmten Gewalthandlung wußten oder nachträglich erfuhren und ihr zustimmten.

  • BGH, 06.07.1960 - IV ZR 51/60

    Rechtsmittel

    Das Berufungsgericht hätte daher prüfen müssen, ob der Rückgang des Geschäfts der Klägerin und der Entschluß zur Auflösung des Geschäfts auf den von der Klägerin behaupteten, gegen sie gerichteten Verfolgungs-, insbesondere Boykottmaßnahmen beruhten und ob es sich hierbei um eine von den überörtlichen oder örtlichen Dienststellen oder Amtsträgern der NSDAP gelenkte oder gebilligte Aktion handelte (vgl. zu letzterer Voraussetzung die im Urteil des erkennenden Senats vom 25. Januar 1957 - IV ZR 289/56 -, LM Nr. 2 zu § 2 BEG 1956 = RzW 1957, 150 23 , dargelegten Grundsätze).
  • BGH, 22.01.1958 - IV ZR 206/57

    "Vertriebener" (§ 1 Abs. 2 BVFG)

    Der erkennende Senat hat in der Entscheidung vom 25. Januar 1957 - IV ZR 289/56 - abgedruckt in RzW 1957 S. 150 23 - ausgeführt, daß eine Gewalttat nur dann auf Veranlassung einer Dienststelle oder eines Amtsträgers begangen worden sei, wenn sie auf eine Anregung oder die Initiative solcher Stellen zurückzuführen sei.
  • BGH, 27.03.1957 - IV ZR 158/56

    Rechtsmittel

    Was die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen des § 43 Abs. 1 Satz 2 Ziff 2 BEG anlangt, so hat der erkennende Senat in der zu § 2 BEG ergangenen Entscheidung vom 25. Januar 1957 - IV ZR 289/56 - ausgeführt, daß eine Gewalttat nur dann auf Veranlassung einer Dienststelle oder eines Amtsträgers begangen worden sei, wenn sie auf eine Anregung oder die Initiative solcher Stellen zurückzuführen sei.
  • BGH, 27.11.1959 - IV ZR 212/59

    Rechtsmittel

    Es genügt, daß der Amtsträger der NSDAP die Handlung verursacht hat (Urteil vom 25. Januar 1957) - IV ZR 289/56 - (LM Nr. 2 zu § 2 BEG 1956).
  • BGH, 02.07.1958 - IV ZR 326/57

    Rechtsmittel

    Ähnlich hat er den Begriff der Veranlassung, wie er in § 2 Abs. 1 BEG gebraucht ist, umschrieben (Urteil vom 25. Januar 1957 IV ZR 289/56, RzW 1957, 150), ohne daß er bisher dazu Stellung zu nehmen brauchte, ob dem Begriff in beiden Vorschriften grundsätzlich dieselbe Bedeutung zukommt.
  • BGH, 22.01.1958 - IV ZR 314/57

    Rechtsmittel

    Wenn das Berufungsgericht in dem zur Entscheidung stehenden Fall beide für die Bejahung einer nationalsozialistischen Gewaltmaßnahme unerläßlichen Voraussetzungen verneint hat, so befindet es sich insoweit in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats, wie sie besonders in der Entscheidung vom 25. Januar 1957 - IV ZR 289/56 - abgedruckt in RzW 1957 S. 150 23 - näher dargelegt worden ist.
  • BGH, 22.05.1957 - IV ZR 78/57

    Rechtsmittel

    Dieses wird bei der erneuten Verhandlung möglicherweise auch zu prüfen haben, ob und inwieweit die in den §§ 1 und 2 BEG genannten Voraussetzungen vorliegen, was hinsichtlich der Aufwendungen des Klägers für den Zahnschaden zweifelhaft sein kann (vgl. die Entscheidung des Senats vom 25.1.1957 - IV ZR 289/56, abgedruckt in RzW 57, 150 23 ).
  • BGH, 03.07.1963 - IV ZR 35/63

    Rechtsmittel

    "Veranlaßt" ist eine Gewalthandlung durch eine Dienststelle oder einen Amtsträger, wenn sie auf eine Anregung oder die Initiative dieser Stellen zurückzuführen ist (Urteil des Senats vom 25. Januar 1957 - IV ZR 289/56 -, LM Nr. 2 zu § 2 BEG 1956 = RzW 1957, 150 Nr. 23).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.01.1979 - L 3 J 586/77
    Eine Billigung unbestimmter Gewalttaten liegt nur dann vor, wenn sie ausdrücklich für Gewalttaten bestimmter Art oder für solche im Zusammenhang mit bestimmten Ereignissen erklärt worden ist (vgl BGH 1957-01-25 IV ZR 289/56 = LM Nr. 2 zu § 2 BEG 1956).
  • BGH, 15.11.1961 - IV ZR 144/61

    Rechtsmittel

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